Gesetzlich versicherte Gäste
Die Versorgung in unserem Haus ist für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei.
Die Kosten werden zu 95% anteilig durch die Kranken- und Pflegekassen übernommen. Die Pflegekasse übernimmt dabei den dem festgestellten Pflegegrad entsprechenden Betrag für die stationäre Versorgung und die Krankenkasse trägt den Rest. Die verbleibenden 5% finanziert das Hospiz aus Spendenmitteln.
Unsere Gäste müssen daher lediglich für den Eigenanteil bei Medikamenten aufkommen (Rezeptgebühren), sofern hier keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.
Privat versicherte Gäste
Bei privat Versicherten und/oder Beihilfeberechtigten tragen die privaten Kranken- und Pflegekassen bzw. die Beihilfestellen die Kosten im Rahmen der geltenden vertraglichen Vereinbarungen oder Beihilferegelungen.
Bei vielen privaten Krankenkassen basieren diese Vereinbarungen jedoch auf freiwilliger Basis, sodass kein Rechtsanspruch auf stationäre Hospizversorgung besteht. Deshalb empfiehlt es sich dringend, bei der eigenen Kasse/Beihilfestelle diesbezüglich genaue Informationen einzuholen.